Ihre Ansprechpartner zu diesem Thema:

Stefan Marsch | Tel. 07191 801-325
E-Mail: s.marsch@suedbund.de

Michael Färber | Tel. 07191 801-329
E-Mail: m.faerber@suedbund.de
Der sichere Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen erfordert besondere Sachkunde und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Mit dem „Kleinen Asbestschein“ erwerben Sie die Qualifikation, ASI-Arbeiten an fest gebundenen Asbestprodukten fachgerecht und sicher durchzuführen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung verfügen Sie über die notwendige Sachkunde, um ASI-Arbeiten gemäß TRGS 519 Nummer 2.7, Anlage 4C fachgerecht, sicher und verantwortungsbewusst auszuführen.
Bitte beachten Sie, dass alle Teilnehmer sehr gute Deutschkenntnisse benötigen.
Am zweiten Schulungstag findet eine schriftliche Prüfung statt.
Teilnehmeranzahl ist auf 20 Personen begrenzt.
Wer Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an fest gebundenen Asbestprodukten durchführt, muss gemäß TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) sicherstellen, dass diese Tätigkeiten von einer sachkundigen Person geleitet und überwacht werden. Diese Anforderung gilt auch für Arbeiten mit geringem Umfang.
Mit der zweitägigen Schulung erwerben Sie die erforderliche Sachkunde nach TRGS 519 Nummer 2.7, Anlage 4C. Der sogenannte „kleine Asbestschein“ berechtigt Sie dazu, fachgerecht und sicher mit fest gebundenen Asbestprodukten – insbesondere Asbestzement – umzugehen. Darüber hinaus umfasst die Qualifikation Tätigkeiten mit geringer Exposition sowie ASI-Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbestmaterialien.
Im Rahmen der praxisorientierten Weiterbildung erhalten Sie umfassende Kenntnisse über die Eigenschaften von Asbest, die damit verbundenen Gesundheitsrisiken sowie die geltenden gesetzlichen und technischen Vorschriften. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf geeigneten Schutzmaßnahmen, der Unfallverhütung und der Reduzierung gesundheitlicher Gefährdungen bei der Ausführung entsprechender Arbeiten.
Ralf Vowinkel vom ZVR erklärte hier, was die neuen Vorgaben für Raumausstatter, Bodenleger und Ausbaubetriebe bedeuten.
Anmeldeschluss: 21. Oktober 2026
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